Ausgabedatum: 01.06.2024 · Version: 1.0 · Typnummer: 70027
Gemäß der Europäischen Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) in der durch die Verordnung (EU) 2020/878 geänderten Fassung ist für alle Blei-Säure-Batterien ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erforderlich. Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht der EWG-Richtlinie 91/155/EWG. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt wurden mit großer Sorgfalt aus vorhandenen Daten zusammengestellt. Targetpower übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art und jeglichen Umfangs, die aus der Verwendung der Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entstehen können.
1. Produktinformation
| Chemische Handelsbezeichnung |
SLI-Blei-Säure-Batterie mit flüssigem Elektrolyt (Starter-, Licht- und Zündbatterie). Blei-Säure-Batterie / SMF / STMF-Blei-Säure-Batterie / Nass-Blei-Akkumulatoren. |
| Chemische Familie / Klassifizierung |
Akkumulatoren, nass, mit Säure gefüllter Elektrolyt – Spannung: 2 V, 6 V, 8 V und 12 V – elektrochemisches System Blei / Schwefelsäure. (Dieses Produkt stellt keinen Stoff bzw. keine Ausnahme im Sinne des Chemikaliengesetzes dar.) |
| Verwendung des Produkts |
Diese SLI-Batterie kann als Dual-Purpose-Batterie eingesetzt werden und ist dafür ausgelegt, elektrische Energie zum Starten, für Beleuchtung und/oder Zündung zu liefern; sie kann auch für Hilfs- oder Notstromzwecke in Fahrzeugen, Wasserfahrzeugen und anderen Transportmitteln oder Maschinen im gewerblichen und privaten Bereich verwendet werden. |
| Importeur |
Targetpower, Florijnstraat 16, 2988 CL Ridderkerk, Niederlande, Website: www.targetpower.eu |
| Giftnotruf NVIC (Nationales Vergiftungsinformationszentrum) |
Notrufnummer Niederlande: +31 30 2748888 (ausschließlich für professionelle Hilfeleistende). Website für Ärzte und medizinisches Fachpersonal: www.vergiftigingen.info |
2. Zusammensetzung & Angaben zu Bestandteilen / Mögliche Gefahren
A) Gefahreneinstufung
- Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln: Kategorie 2
- Pyrophore Feststoffe: Kategorie 1
- Korrosiv gegenüber Metallen: Kategorie 1
- Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ): Kategorie 1
- Ätzwirkung auf die Haut: Kategorie 1
- Schwere Augenschädigung: Kategorie 1
- Karzinogenität: Kategorie 2
- Reproduktionstoxizität: Kategorie 1A
- Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition: Kategorie 1
- Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition: Kategorie 1
- Gewässergefährdend – chronisch: Kategorie 3
B) Kennzeichnungselemente
Symbol:

Signalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise (H-Sätze):
- H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst
- H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase
- H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein
- H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
- H318 Verursacht schwere Augenschäden
- H330 Lebensgefahr bei Einatmen
- H350 Kann Krebs erzeugen (bei Einatmen)
- H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
- H370 Schädigt die Organe
- H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise (P-Sätze) – Prävention:
- P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
- P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
- P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen.
- P223 Kontakt mit Wasser nicht zulassen.
- P231 + P232 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen.
- P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren.
- P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
- P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
- P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
Sicherheitshinweise – Reaktion:
- P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
- P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
- P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P307 + P311 BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
- P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
- P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe dieses Kennzeichnungsetikett).
- P321 Besondere Behandlung (siehe dieses Kennzeichnungsetikett).
- P335 + P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen.
- P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
- P370 + P378 Bei Brand: Geeignetes Löschmittel zum Löschen verwenden.
- P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Sicherheitshinweise – Lagerung und Entsorgung:
- P402 + P404 An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
- P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren.
- P422 Inhalt unter inerten Bedingungen aufbewahren.
- P501 Inhalt/Behälter gemäß den geltenden Vorschriften entsorgen.
C) Sonstige Gefahren, die nicht zur Einstufung führen (NFPA)
| Bestandteil |
Gesundheit |
Entzündbarkeit |
Reaktivität |
| Blei |
n. v. |
n. v. |
n. v. |
| Antimon |
n. v. |
n. v. |
n. v. |
| Calcium |
3 |
1 |
2 |
| Zinn |
n. v. |
n. v. |
n. v. |
| Schwefelsäure |
3 |
0 |
2 |
| Polypropylen |
1 |
1 |
0 |
Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
| Chemische Bezeichnung / Synonym |
CAS-Nr. oder ID |
Gehalt (%) |
| Blei |
7439-92-1 |
54 – 56 |
| Antimon |
7440-36-0 |
0,2 – 0,7 |
| Calcium |
7440-70-2 |
0,03 – 0,07 |
| Zinn |
7440-31-5 |
0,3 – 0,7 |
| Schwefelsäure |
7664-93-9 |
34 – 38 |
| Polypropylen |
9003-07-0 |
6 – 10 |
3. Mögliche Gefahren
Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung einer Nass-Blei-Säure-Batterie bestehen keine Gefahren für Mensch oder Umwelt. Unter normalen Betriebsbedingungen stellt eine Nass-Blei-Säure-Batterie kein ernsthaftes Risiko dar.
Hauptgefahren und Eigenschaften
Blei-Säure-Batterien enthalten einen Elektrolyt mit verdünnter Schwefelsäure (37 %). Schwefelsäure kann schwere Verätzungen verursachen (bei gebrochenem oder beschädigtem Gehäuse kann Schwefelsäure austreten).
Während des Ladevorgangs kann Wasserstoffgas entstehen, das unter bestimmten Umständen ein explosives Gemisch bilden kann. Bleiverbindungen – der Stoff zersetzt sich bei starker Erhitzung in Bleidampf (Wasserstoffgas) und Sauerstoff. Der Stoff reagiert heftig mit Reduktionsmitteln und bildet mit Salzsäure Chlorgas. (Häufig entsteht bei längerem (Über-)Laden explosives Knallgas (O2+H2).)
Blei-Säure-Batterien können eine erhebliche Energiemenge enthalten, die bei einem Kurzschluss eine Quelle hoher elektrischer Ströme und/oder einen schweren elektrischen Schlag verursachen kann. Bei einem Kurzschluss besteht zudem Brand- oder Explosionsgefahr.
Schwefelsäure – reagiert heftig mit starken Basen, Reduktionsmitteln und Wasser unter starker Wärmeentwicklung.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
Diese Informationen sind nur relevant, wenn die Batterie defekt (gebrochen oder gerissen) ist und dies zu direktem Kontakt mit den Inhaltsstoffen des Produkts führt.
Elektrolyt (verdünnte Schwefelsäure): Schwefelsäure ist ätzend und schädigt die Haut.
- Beim Einatmen von Schwefelsäure (Säurenebel): Ruhe bewahren und an der frischen Luft bleiben. Bei Bedarf Sauerstoff geben oder künstlich beatmen. Immer ärztlichen Rat einholen.
- Hautkontakt mit Schwefelsäure: Kontaminierte Kleidung entfernen und die Haut gründlich mit lauwarmem Wasser abspülen. Bei Verätzungen sofort einen Arzt aufsuchen.
- Augenkontakt: Mindestens 20 Minuten gründlich mit viel Wasser spülen. Nach Möglichkeit Kontaktlinsen entfernen und weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Arzt aufsuchen.
- Verschlucken: Dies ist kein zu erwartender Expositionsweg. Sofort den Mund ausspülen und vorsorglich reichlich Wasser / Milch trinken. Nicht versuchen, mit Laugen zu neutralisieren. KEIN Erbrechen herbeiführen oder erleichtern und sofort einen Arzt aufsuchen! Den Arzt über den Stoff/das Produkt und die bereits getroffenen Maßnahmen informieren. (Das Verschlucken von Nebel aus einer undichten Batterie kann Reizungen der Atemwege, Verätzungen des Mundes und Reizungen des Magen-Darm-Trakts verursachen; es besteht die Gefahr einer Magenperforation.)
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
| Flammpunkt |
n. z. |
| Explosionsgrenzen |
n. z. |
| Geeignete Löschmittel |
ABC-Feuerlöscher, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Halon, Sprühwasser |
Schwefelsäure und bleihaltige Verbindungen sind selbst nicht brennbar, können aber Nebenreaktionen (Bildung von H2) verursachen.
- Explosionsgefahr: Explosionsgefahr im Brandfall.
- Gefährliche Zersetzungsprodukte im Brandfall: Bleioxid.
- Besondere Brand- und Explosionsgefahr: Beim Laden der Batterie entstehen Sauerstoff (O2) und Wasserstoff (H2). Bei Überladung (hohe Ladespannung) wird dieses Gas als explosives Gas in die Umgebung freigesetzt. Um die Brand- oder Explosionsgefahr zu verringern, die Ladeanweisungen des Herstellers genau befolgen und Funken und Zündquellen von einer Batterie unter Ladung fernhalten. Verhindern, dass Metallgegenstände einen Kurzschluss zwischen Plus- und Minuspol verursachen. Den Ladevorgang sofort unterbrechen, wenn die Batterie heiß wird oder Säure austritt. Ebenso sofort abbrechen bei ungewöhnlichem Geruch, Formveränderung der Batterie oder sonstigen Auffälligkeiten während des Ladens. IMMER für gute Belüftung sorgen!
- Besondere Methoden bei Brand oder anderer Gefahr: Werden die Batterien geladen, die Gleichrichter sofort abschalten. Pressluftatmer verwenden. Brände mit 3 oder mehr in Reihe geschalteten Batterien (Hochspannung) stellen eine zusätzliche Gefahr dar; zulässige Löschmittel sind dann CO2 und Pulver. Wegen der Gefahr eines Stromschlags oder einer Explosion (Wasserstoff) kein Wasser verwenden. Immer säurebeständige Kleidung und Schutzausrüstung tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Diese Informationen sind nur relevant, wenn die Batterie defekt ist und die Inhaltsstoffe freigesetzt werden. Bei geplatzter Batterie Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Das ausgetretene Material nicht mit bloßen Händen berühren und wie folgt vorgehen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
- Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Beim Arbeiten mit oder an einer Batterie immer (säurebeständige) Schutzkleidung sowie Schutzbrille und elektrolytbeständige Handschuhe tragen.
- Umweltschutzmaßnahmen: Den mit Bleiverbindungen kontaminierten Elektrolyt nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
- Reinigungsmethoden: Zuerst alle brennbaren Materialien und möglichen Zündquellen entfernen. Ausbreitung verhindern und ausgetretene Schwefelsäure mit Soda (Natriumcarbonat) neutralisieren, anschließend gründlich mit Wasser spülen. Rückstände in einem vollständig dichten Kunststoffbehälter oder einem speziell für die Batterieentsorgung vorgesehenen Batteriebehälter sammeln. Eine undichte Batterie sofort in einen vollständig dichten Kunststoffbehälter stellen.
- Bei Verschütten ein Bindemittel wie Sand oder Katzenstreu zum Aufnehmen der Säure verwenden.
- Kalk/Natriumbicarbonat zur Neutralisation verwenden.
- Sand/Katzenstreu ausschließlich gemäß den amtlichen Vorschriften entsorgen.
- Keinesfalls Säure in die Kanalisation, den Boden oder Gewässer gelangen lassen.
Batterieprobleme vermeiden durch: Laden, Anschließen und/oder Ersetzen der Batterie ausschließlich durch fachkundiges und qualifiziertes Personal. In jedem Fall gut informiert sein und alle genannten Hinweise befolgen (einschließlich der Anweisungen zum Fahrzeug/zur Maschine und des zugehörigen SDB). Kurzschlüsse vermeiden, sicher und vor allem sorgfältig arbeiten! Beim Arbeiten mit oder an einer Batterie immer (säurebeständige) Schutzkleidung, Schutzbrille und Handschuhe tragen.
Darüber hinaus immer für ordnungsgemäßes, korrektes und rechtzeitiges Laden mit Belüftung sorgen und regelmäßig Ladespannung sowie Spannung und ausreichenden Säurestand der Batterie prüfen.
Immer beachten:
- Die Batterie niemals in Wasser tauchen oder nass werden lassen.
- Die Batterie niemals in der Nähe von Feuer und/oder Wärmequellen lagern.
- Niemals den positiven (+) und den negativen (−) Batteriepol vertauschen.
- Die Batterie niemals direkt an eine Steckdose anschließen.
- Die Batterie niemals ins Feuer werfen oder einer direkten Wärmequelle aussetzen.
- Die Batterie niemals kurzschließen, indem Kabel und/oder andere Metalle mit dem positiven (+) und negativen (−) Pol verbunden werden.
- Das Batteriegehäuse niemals mit einem Nagel oder einem anderen spitzen Gegenstand durchstechen; niemals versuchen, die Batterie aufzubrechen, und nicht darauf treten.
- Die Batterie niemals schlagen oder werfen und keinen harten Stößen aussetzen. Die Batterie niemals kopfüber oder auf der Seite stellen und/oder montieren.
- Niemals direkt auf oder an den Batteriepolen schweißen. Auch nicht in der Nähe einer Batterie schweißen.
- Niemals versuchen, die Batterie zu zerlegen oder zu verändern.
- Die Batterie niemals in eine Mikrowelle oder einen Druckbehälter legen.
- Die Batterie niemals mit korrosiven Stoffen in Kontakt kommen lassen.
- Die Batterie niemals zusammen mit anderen Batterien verwenden. Keinesfalls mit anderen Batterietypen wie Trockenbatterien, aber auch nicht mit Batterien anderer Kapazität, anderen Herstellungsdatums oder anderen Typs oder anderer Marke.
- Die Batterie niemals verwenden, wenn sie einen ungewöhnlichen Geruch verbreitet, sich warm anfühlt, Farbe oder Form verändert oder sonst etwas Ungewöhnliches auftritt. Tritt dies während der Verwendung oder des Ladens auf, die Batterie sofort aus dem Gerät entfernen bzw. vom Ladegerät trennen und nicht mehr verwenden. Anschließend immer qualifiziertes Personal hinzuziehen.
Umgebungstemperaturen können die Batterieleistung negativ beeinflussen. Bei Zweifeln hinsichtlich zu hoher oder zu niedriger Temperaturen immer fachkundiges und qualifiziertes Personal hinzuziehen. Ist die Batterie werkseitig verschlossen, niemals versuchen, sie zu öffnen!
7. Handhabung und Lagerung
A. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung: Die Batterien gemäß den mitgelieferten Gebrauchsanweisungen verwenden. Vor physischer Beschädigung schützen.
B. Bedingungen zur sicheren Lagerung (einschließlich Unverträglichkeiten): Augenkontakt vermeiden. An einem kühlen, trockenen, belüfteten Ort fern von Wärmequellen, Feuchtigkeit, unverträglichen Stoffen und direkter Sonneneinstrahlung lagern. Notfallausrüstung (für Brände, Verschüttungen, Lecks usw.) griffbereit halten.
Technische Maßnahmen
- Batterien müssen in einem sauberen, trockenen und gut belüfteten Bereich bei Raumtemperatur gelagert werden, in dem Kontakt mit korrosiven Produkten ausgeschlossen ist und sie keiner Hitze, Reibung, keinem Druck und/oder Feuer ausgesetzt sind.
- Fließendes Wasser und eine Augendusche müssen für Notfälle IMMER verfügbar sein.
Arbeitsanweisungen
- Während der Lagerung muss die Batterie regelmäßig auf Spannung geprüft und bei Bedarf geladen werden (sobald die Klemmenspannung unter 12,4 V fällt).
- Batterien nicht werfen oder kippen (immer aufrecht lagern; Fallenlassen und Anstoßen vermeiden).
- Prüfen, ob die Batteriestopfen fest angezogen sind, damit kein Elektrolyt mit Boden, Haut oder Augen in Kontakt kommen kann. Eine lose Batterie immer in einem geschlossenen Batteriekasten lagern und die Pole gegen Kurzschluss abschirmen.
- Batterien auf einer Palette niemals höher stapeln als die vom Hersteller angegebene Anzahl Lagen.
- Zwischen jede Batterielage eine Hartfaserplatte (ggf. mit Styropor) legen, um Kontakt zwischen Plus- und Minuspolen zu verhindern, und mit Metallgegenständen vorsichtig sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Mögliche Kurzschlüsse durch Abdecken der Batteriepole mit Polschutzkappen verhindern.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Mögliche Expositionswege: Exposition gegenüber Schwefelsäure und Säurenebeln beim Befüllen, Laden und bei Beschädigung/Bruch der Batterie.
A. Arbeitsplatzgrenzwerte
| OSHA-PEL |
0,05 mg/m³ (Blei), 1 mg/m³ (Schwefelsäure), 0,5 mg/m³ (Antimon) |
| ACGIH-TLV |
TWA 0,05 mg/m³ (Blei), TWA 0,2 mg/m³ (Schwefelsäure), TWA 0,5 mg/m³ (Antimon) |
B. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Bei Bedarf örtliche Absaugung verwenden, um Nebel und Dampf in der Luft zu kontrollieren.
Persönliche Hygiene: Nach dem Umgang mit Batterien die Hände immer gründlich mit Seife waschen, insbesondere vor dem Essen, Trinken, Auftragen von Kosmetika oder Rauchen.
Vorbeugende Maßnahmen bei ungewöhnlichen Arbeiten, einschließlich Wartung: Überladen von Batterien vermeiden, da dadurch explosives Gas freigesetzt wird. Keine Flammen oder Zündquellen im Ladebereich bei eingeschalteten Gleichrichtern oder weniger als zwei Stunden nach dem Abschalten dulden. Schilder „Rauchen und Feuer verboten" anbringen. Immer für ausreichende Belüftung sorgen.
Persönliche Schutzmaßnahmen
- Atemschutz: Unter normalen Bedingungen NICHT erforderlich. Überschreitet ein Schwefelsäurenebel den zulässigen Wert (MAK-Wert H2SO4 96 %: 1 mg/m³) und verursacht Reizungen, oder ist die Belüftung unzureichend, Pressluftatemschutz verwenden.
- Augen und Gesicht: Immer eine geeignete Schutzbrille oder einen Gesichtsschutz nach DIN EN 166 verwenden.
- Hände, Arme und Körper: Säurebeständige, ellbogenlange Handschuhe aus Gummi oder Kunststoff. Säurebeständige Schürze. Chemikalienbeständige Handschuhe (nach europäischer Norm NF EN 374 oder gleichwertig). Geeignete Schutzkleidung tragen. CEN: EN 340; EN 369, EN 465.
- Sonstige Spezialkleidung und Ausrüstung: Bei erheblicher Exposition oder in Notfällen säurebeständige Kleidung (Chemikalienschutzanzug) und Schuhwerk.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
Elektrolyt (Schwefelsäure)
| A. Aussehen (Aggregatzustand, Farbe usw.) |
Cremeweiße, trübe Flüssigkeit mit Feststoff |
| B. Geruch |
Charakteristisch |
| C. Geruchsschwelle |
n. v. |
| D. pH-Wert |
pH < 1 (Schwefelsäure) |
| E. Schmelz-/Gefrierpunkt |
n. v. |
| F. Siedebeginn und Siedebereich |
n. v. |
| G. Flammpunkt |
Nicht entzündbar |
| H. Verdunstungsgeschwindigkeit |
n. v. |
| I. Entzündbarkeit (fest, gasförmig) |
n. z. |
| J. Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze |
Nicht entzündbar |
| K. Dampfdruck |
n. v. |
| L. Löslichkeit |
Wasserlöslich |
| M. Dampfdichte |
n. v. |
| N. Relative Dichte |
n. v. |
| O. Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser |
n. v. |
| P. Zündtemperatur |
n. z. |
| Q. Zersetzungstemperatur |
n. v. |
| R. Viskosität |
n. v. |
| S. Molekulargewicht |
Gemisch |
Hinweis: Diese physikalischen Eigenschaften sind typische Werte für dieses Produkt.
Blei (Pb)
| A. Aussehen |
Bläulich-weiß, silbergrau |
| B. Geruch |
Keiner |
| C. Geruchsschwelle |
n. v. |
| D. pH-Wert |
n. z. |
| E. Schmelz-/Gefrierpunkt |
327,5 °C |
| F. Siedebeginn und Siedebereich |
1740 °C (1013 hPa) |
| G. Flammpunkt |
Nicht entzündbar |
| H. Verdunstungsgeschwindigkeit |
n. z. |
| I. Entzündbarkeit (fest, gasförmig) |
n. z. |
| J. Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze |
Nicht entzündbar |
| K. Dampfdruck |
1,33 hPa (973 °C) |
| L. Löslichkeit |
Wasserunlöslich |
| M. Dampfdichte |
n. z. |
| N. Relative Dichte |
11,34 g/cm³ |
| O. Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser |
n. z. |
| P. Zündtemperatur |
n. z. |
| Q. Zersetzungstemperatur |
n. z. |
| R. Viskosität |
n. z. |
| S. Molekulargewicht |
207,2 |
Hinweis: Diese physikalischen Eigenschaften sind typische Werte für Blei (Pb).
10. Stabilität und Reaktivität
- Stabilität: Stabil bei normalen Temperaturen und Lagerbedingungen.
- Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf.
- Zu vermeidende Bedingungen: Elektrostatische Entladung, Stöße, Vibrationen, Funken, Rauch, Feuer, Reibung und andere Zündquellen, Überladung, mechanische Einwirkung und Kontakt mit unverträglichen Chemikalien. Verwendung ohne besondere Anpassungen bei Temperaturen über 50 °C vermeiden. Verwendung in der Nähe von Metallen vermeiden, die mit Schwefelsäure unter Bildung von Wasserstoff reagieren.
- Zu vermeidende Stoffe: Bei geplatzter Batterie Kontakt mit organischen und alkalischen Materialien vermeiden. Starke Basen, Reduktionsmittel, organische Verbindungen und Lösungsmittel.
- Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefelsäure, Schwefeloxide, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Schwefelsäurenebel. Bei einem Brand mit dem Produkt können Blei, Bleiverbindungen und Schwefelsäuredämpfe freigesetzt werden.
11. Toxikologische Angaben
Diese Informationen gelten nicht für das Endprodukt „Blei-Säure-Batterie", sondern nur für dessen Bestandteile im Fall eines gebrochenen Produkts. Bei korrekter und normaler Verwendung werden keine giftigen Stoffe freigesetzt.
A. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
| Einatmen |
Ätzend; schwere Reizungen und Verätzungen |
| Verschlucken |
Schwere Verätzungen |
| Augen / Haut |
Augen: Tränen, Rötung, Schwellung, Hornhautschädigung, irreversible Augenschäden und schwere Verätzungen. Haut: Rötung, Schwellung, Verätzungen und schwere Hautschäden. |
B. Verzögerte, sofortige und chronische Wirkungen kurz- und langfristiger Exposition
| Akute Toxizität (möglicher Expositionsweg) |
Oral (LD50): Ratte, 2140 mg/kg (Schwefelsäure), 7000 mg/kg (Antimon). Dermal (LD50): n. v. Inhalativ (LC50): Ratte, 0,347 mg/l (4 h) (Staub/Nebel) |
| Ätz-/Reizwirkung auf die Haut |
Kat. 1 |
| Schwere Augenschädigung/-reizung |
Kat. 1 |
| Sensibilisierung der Atemwege |
n. v. |
| Sensibilisierung der Haut |
n. v. |
| Karzinogenität |
Kat. 1B — ACGIH Gruppe A2, IARC Gruppe 1 (schwefelsäurehaltiger Nebel; Hinweis: Schwefelsäurenebel ist bei normaler Verwendung des Produkts nicht zu erwarten); ACGIH Gruppe A3, IARC Gruppe 2B (Blei); IARC Gruppe 3 (Polypropylen) |
| Keimzellmutagenität |
Kat. 2 |
| Reproduktionstoxizität |
n. v. |
| STOT – einmalige Exposition |
Kat. 1 (Atemwege) |
| STOT – wiederholte Exposition |
Kat. 1 — blutbildendes System, Nieren, zentrales Nervensystem, peripheres Nervensystem, Herz-Kreislauf-System, Immunsystem, Atemwege |
| Aspirationsgefahr |
n. v. |
C. Numerisches Maß der Toxizität (z. B. Schätzwerte der akuten Toxizität) – ATEmix
| Oral (LD50) |
Ratte, > 5.000 mg/kg |
| Dermal (LD50) |
n. v. |
| Inhalativ (LC50) |
Ratte, 2,51 mg/l (4 h) (Staub/Nebel) |
Aufnahmewege
- Einatmen: Hohe Konzentrationen von Schwefelsäuredampf oder -nebel können schwere Atembeschwerden verursachen.
- Hautkontakt: Hautkontakt kann zu schweren Reizungen und Verätzungen führen.
- Hautresorption: Schwefelsäure wird nicht direkt über die Haut aufgenommen.
- Augenkontakt: Schwefelsäuredampf oder -nebel kann schwere Reizungen, Verätzungen und möglicherweise Erblindung verursachen. Bleiverbindungen können zu schweren Reizungen führen.
- Verschlucken: Das Verschlucken von Schwefelsäure kann zu Reizungen von Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen führen. Bleiverbindungen können Übelkeit, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Erbrechen und Durchfall verursachen.
Anzeichen und Symptome übermäßiger Exposition
- Akute Toxizität: Schwefelsäure kann schwere Hautreizungen (Rötung), Verätzungen, Hornhautschäden, Erblindung und Reizungen der Atemwege verursachen. Bleiverbindungen können zu Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen, Durchfall, Krämpfen und Schlaflosigkeit führen.
- Chronische Toxizität: Schwefelsäure kann dauerhafte Bronchialschäden verursachen und Zahnschmelz auflösen. Bleiverbindungen können zu Blutveränderungen, Nierenschäden und Entwicklungsverzögerungen bei Säuglingen führen.
12. Umweltbezogene Angaben
Diese Informationen sind relevant, wenn die Batterie gebrochen ist und die Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen. Bei korrekter und normaler Verwendung werden keine umweltschädlichen Stoffe freigesetzt.
- Blei / Bleioxid (umgeben von Schwefelsäure/Batteriesäure): Sehr giftig für Wasserorganismen; kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. WGK III: stark wassergefährdend. Ökotoxizität (Elektrolyt 37 % H2SO4): LC50/24 h/Goldfisch = > 25 ppm (100 %)
- Polypropylen: nicht geeignet.
| A. Aquatische/terrestrische Ökotoxizität |
Fisch (LC50): n. v. · Daphnien (EC50): n. v. · Algen (EC50): n. v. |
| B. Persistenz und Abbaubarkeit |
Persistenz: n. v. · Abbaubarkeit: n. v. |
| C. Bioakkumulationspotenzial |
n. v. |
| D. Mobilität im Boden |
n. v. |
| E. Andere schädliche Wirkungen |
n. v. |
13. Hinweise zur Entsorgung / Recycling
Transport und Entsorgung von SLI-Blei-Säure-Batterien mit flüssigem Elektrolyt (Starter-, Licht- und Zündbatterien) müssen stets in vollem Einklang mit den lokalen, regionalen und nationalen Vorschriften erfolgen. SLI-Batterien müssen immer recycelt werden. Entsorgen Sie Ihre alte SLI-Batterie daher niemals über den Hausmüll; sie muss strikt getrennt zur Entsorgung und Verwertung gemäß der geltenden Umweltgesetzgebung abgegeben werden. Geben Sie die SLI-Batterie immer bei einer zugelassenen Sammelstelle ab, z. B. dem Wertstoffhof Ihrer Gemeinde, Ihrem Batteriehändler oder einem zugelassenen Metallrecyclingbetrieb.
Eine SLI-Batterie enthält gefährliche Stoffe wie Blei, 37 % Schwefelsäure und Kunststoff. Diese Stoffe können umweltschädlich sein, wenn sie in die Umwelt gelangen. Wird eine Batterie getrennt abgegeben, kann sie nahezu zu 100 % recycelt werden.
Ein weiterer Anreiz, die Batterie getrennt abzugeben: Diese alte SLI-Blei-Säure-Batterie ist für einen Metallhändler auch Geld wert. So helfen Sie der Umwelt und Ihrem Geldbeutel.
DENKEN SIE AN DIE UMWELT UND LASSEN SIE IHRE BATTERIE RECYCELN!

Empfehlungen / Pflichten:
- Das Produkt NIEMALS über den Hausmüll entsorgen, sondern gemäß den geltenden Umweltvorschriften. Sie können die Blei-Säure-Batterie kostenlos beim Wertstoffhof Ihrer Gemeinde, dem örtlichen Entsorger und dem Batteriehersteller abgeben. Freisetzung in die Umwelt verhindern und sicherstellen, dass die Batterie recycelt wird!
- Altbatterien, die abgegeben oder entsorgt werden müssen, sind gründlich auf Beschädigung und Transportfähigkeit zu prüfen, um die Unversehrtheit und Transporteignung jeder Batterie zu gewährleisten. Die Altbatterie immer in einem dichten Batteriebehälter transportieren und Kurzschlüsse durch ordnungsgemäßes Abschirmen der Pole verhindern. Sicherstellen, dass die Batterie sicher befestigt ist und durch Verrutschen und/oder Stöße nicht weiter beschädigt werden kann.
Außerdem: Immer die Warnhinweise auf dem Etikett und die Informationen des QR-Codes auf Ihrer Batterie befolgen. Bei Zweifeln immer einen qualifizierten Fachmann hinzuziehen. Jederzeit die lokalen Vorschriften zu Recycling und Transport einhalten. Beachten Sie, dass auch eine leere Batterie und/oder Verpackung noch Produktrückstände enthält. Befolgen Sie daher immer die Anweisungen auf dem Etikett und sorgen Sie für eine korrekte, sichere und verantwortungsvolle Entsorgung.
Lagerung ausgedienter Blei-Säure-Batterien
- Batterien, die das Abfallstadium erreicht haben, in einen speziell dafür vorgesehenen flüssigkeitsdichten Kunststoff-Batteriebehälter (Umweltcontainer) stellen.
- Die Batterien immer aufrecht stellen, damit der Elektrolyt in der Batterie bleibt und kein Kurzschluss verursacht werden kann.
- Sicherstellen, dass die Batterien sicher befestigt sind.
- Die Batterien nicht höher als bis zum Rand des Behälters stapeln.
- Den Behälter ausschließlich für SLI-Batterien und nicht für andere Abfälle oder Lithium-/NiCd-Batterien verwenden.
14. Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend/innerstaatlich)
- ADR/RID-Klasse: 8
- Klassifizierungscode: C11
- Gefahrnummer (Kemler-Zahl): 80
- UN-Nummer: 2794
- Gefahrenhinweis: 8 + gefährlicher Stoff
- Verpackungsgruppe: n. z.
- Verpackungsanweisung: P801
- Bezeichnung des Gutes: SLI-BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, MIT SÄURE GEFÜLLT
- ADR-Tunnelbeschränkungscode: E
- Sondervorschriften: 295 und 598
Seeschiffstransport IMDG
- IMDG-Klasse: 8
- UN-Nummer: 2794
- Verpackungsgruppe: n. z.
- Verpackungsanweisung: P801
- Meeresschadstoff: ja (Batterie-Bleioxid – siehe Abschnitt 2)
- EmS-Nummer: F-A, S-B
- MFAG: 700
- Bezeichnung des Gutes: BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, MIT SÄURE GEFÜLLT
- Sondervorschrift: 295
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR
- ICAO/IATA-Klasse: 8
- UN-Nummer: 2794
- Verpackungsgruppe: n. z.
- Verpackungsanweisung: 870
- Gefahrzettel: ätzend + umweltgefährdend
- Produktbezeichnung: BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, MIT SÄURE GEFÜLLT
- Sondervorschriften: A51, A164, A183 und A802
Der Transport gefüllter und geladener Batterien muss von einem Frachtbrief, einer Versendererklärung und (falls zutreffend) einem Unfallmerkblatt begleitet werden. Hinweis: Das Unfallmerkblatt ist nicht erforderlich, wenn der Transport gemäß Randnummer 10.011 ADR/VLG erfolgt.
15. Rechtsvorschriften
A. Verzeichnisse
| EINECS / EU |
Gelistet (EINECS-Nr. 231-100-4 (Blei), 231-639-5 (Schwefelsäure)) |
| TSCA / USA |
Gelistet |
| ENCS / Japan |
Gelistet (ENCS-Nr. 1-527 (Blei), 1-430 (Schwefelsäure)) |
| AICS / Australien |
Gelistet |
| DSL / Kanada |
Gelistet |
| IECSC / China |
Gelistet |
| PICCS / Philippinen |
Gelistet |
| KECI / Südkorea |
Gelistet (KE-21887 (Blei), KE-32570 (Schwefelsäure)) |
B. Internationale Umweltabkommen
| PIC |
Nicht gelistet |
| POPs |
Nicht gelistet |
| Ozonabbau |
Nicht gelistet |
EU-Richtlinie 67/548/EWG zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, Anhang I: Einstufung C: R35 · R-Sätze: R35 · S-Sätze: S1/2, S26, S30, S45.
C. USA – Bundesvorschriften (Gesundheit, Umwelt und Right-To-Know)
| CERCLA Abschnitt 103 (40 CFR 302.4) |
10 lb (4,535 kg) (Blei), 1000 lb (453,599 kg) (Schwefelsäure) |
| EPCRA (SARA Titel III) Abschnitt 302 (EHS-TPQ) |
1000 lb (453,599 kg) (Schwefelsäure) |
| EPCRA (SARA Titel III) Abschnitt 304 (EHS – Meldemengen) |
1000 lb (453,599 kg) (Schwefelsäure) |
| EPCRA (SARA Titel III) Abschnitt 313 – Meldung toxischer Freisetzungen |
Schwefelsäure – saure Aerosole einschließlich Nebel, Dämpfe, Gas, Sprühnebel und andere luftgetragene Formen |
| OSHA speziell geregelt |
n. z. |
D. Kanada: WHMIS Ingredient Disclosure List: geregelt.
HINWEIS: Die obigen Angaben zu Rechtsvorschriften nennen nur die wichtigsten Vorschriften, die speziell für das in diesem Sicherheitsdatenblatt beschriebene Produkt gelten. Der Anwender wird auf das mögliche Bestehen zusätzlicher Bestimmungen hingewiesen, die diese Vorschriften ergänzen. Alle geltenden nationalen, internationalen und lokalen Vorschriften oder Bestimmungen beachten.
Einstufung gemäß EU-Richtlinien: gelistet (EINECS-Nr. 231-100-4 (Blei), 231-639-5 (Schwefelsäure)). Bestimmung der gefährlichen Bestandteile für die Kennzeichnung: Blei/Bleioxid und Schwefelsäure 37 m-% / Batteriesäure.

H-Sätze
- H332 + H302 ~ Gesundheitsschädlich bei Einatmen oder Verschlucken.
- H373 ~ Gefahr kumulativer Wirkungen.
- H314 ~ Verursacht schwere Verätzungen.
- H412 ~ Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- H360D ~ Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H361f ~ Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

P-Sätze
- P405 + P102 ~ Unter Verschluss und darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P305 + P351 + P338 ~ Nach Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen.
- P501 ~ Abfall und Behälter sicher entsorgen.
- P314 ~ Bei Unfall oder Unwohlsein sofort einen Arzt aufsuchen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
- P201 ~ Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
- P501 ~ Dieses Produkt muss mit der Verpackung als Sondermüll entsorgt werden.
- P273 ~ Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Gemäß der EU-Batterierichtlinie und der jeweiligen nationalen Gesetzgebung müssen Blei-Säure-Batterien mit einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol für Blei sowie dem ISO-Rückgabe-/Recyclingsymbol gekennzeichnet sein.

16. Sonstige Angaben
Datenquellen:
- Leitfaden zum Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS)
- EC-ECB, International Uniform Chemical Information Database (IUCLID)
- Hazardous Substances Data Bank (HSDB)
- Registry of Toxic Effects of Chemical Substances (RTECS)
- National Institute of Technology and Evaluation – NITE (Japan)
- NFPA 704 Standard System for the Identification of the Hazards of Materials for Emergency Response
- International Chemical Safety Cards (ICSC) (http://www.nihs.go.jp/ICSC)
- 3E Company / Ariel WebInsight DB
Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht der EWG-Richtlinie 91/155/EWG. Die Einstufung entspricht den aktuellen EG-Richtlinien, ist jedoch durch Angaben aus der Fachliteratur und Firmendaten ergänzt. Die Angaben und Daten entsprechen unserem heutigen Kenntnisstand, bieten jedoch keine Zusicherung von Eigenschaften oder Qualitätsbeschreibung. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt wurden mit großer Sorgfalt aus vorhandenen Daten zusammengestellt. Targetpower übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art und jeglichen Umfangs, die aus der Verwendung der Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entstehen können.